Rechtsprechung
   SG Marburg, 03.08.2011 - S 12 KA 237/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22617
SG Marburg, 03.08.2011 - S 12 KA 237/10 (https://dejure.org/2011,22617)
SG Marburg, Entscheidung vom 03.08.2011 - S 12 KA 237/10 (https://dejure.org/2011,22617)
SG Marburg, Entscheidung vom 03. August 2011 - S 12 KA 237/10 (https://dejure.org/2011,22617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hausärzteverband hat keinen Anspruch auf Bestellung einer Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen; Anspruch eines Hausärzteverbandes auf Bestellung einer Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen; Anerkennung eines "Add-On"-Vertrages ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 960 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Auf die umstrittene Frage, ob eine HzV in Form eines sog Add-on-Vertrages den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde (gegen die Rechtmäßigkeit von Add-on-Verträgen auf der Grundlage des § 73b SGB V: Hess in Kasseler Komm, Stand Dezember 2014, § 73b SGB V RdNr 3; Alemann/Scheffczyk, NZS 2012, 45, 47; Klückmann in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Februar 2015, § 73b RdNr 27 f; mit dieser Tendenz auch Engelmann in Prütting, Fachanwaltskommentar Medizinrecht, 3. Aufl 2014, § 73b SGB V RdNr 8 ff; ähnlich: Sproll in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand Februar 2015, § 73b SGB V RdNr 8: "Beide Versorgungsformen schließen sich gegenseitig aus" sowie Orlowski, ZMGR 2009, 124, 125: HzV als "eigenständig zu regelnde einzelvertragliche Versorgung"; anders jedoch Huster, SGb 2010, 253 ff; ders in Becker/Kingreen, SGB V, 4. Aufl 2014, § 73b RdNr 21; Bäune in Eichenhofer/Wenner, SGB V, 2013, § 73b RdNr 6; SG Marburg Urteil vom 3.8.2011 - S 12 KA 237/10 - Juris RdNr 29 ff) , kommt es für die Entscheidung nicht an.
  • SG Magdeburg, 16.05.2012 - S 1 KA 5/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Der von der Beklagten und den Beigeladenen zitierte Entscheidung des Sozialgerichts Marburg (Urteil vom 3. August 2011 - S 12 KA 237/10) habe eine andere Rechtsfrage zugrunde gelegen, nämlich ob angesichts eines ungekündigten anderen Vertrages ein möglicherweise weiterer Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung über ein Schiedsverfahren durch eine zu bestimmende Schiedsperson geschlossen werden müsse.

    Diese Mitwirkung habe auch das Sozialgericht Marburg in seiner Entscheidung vom 3. August 2011 (S 12 KA 237/10) nicht beanstandet.

    Bei einem Hausarztvertrag in Form eines "Add-on-Vertrag" unter Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung drängt sich die unzulässige Umgehung von Primärverträgen mit qualifizierten Gemeinschaften unter Verstoß gegen das Prinzip der Nachrangigkeit und die Ausschreibungsverpflichtung zulasten der im Gesetz neben den Kassenärztlichen Vereinigungen genannten Mitbewerbern um einen Sekundärvertrag auf (vgl. zu den Auswirkungen Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 3.11.2010 - L 21 SF 208/10; a. A. i. Ü. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 3.8.2011 - S 12 KA 237/10; offen gelassen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.8.2011 - L 5 KA 1604/11 ER - B, Rn 127 ff.; alle in www.juris.de).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht